Zunächst war es Müll, elektronischer Müll. Genauer: Spam. Hier wird berichtet, ein Anwalt sei verpflichtet, täglich seinen Spamordner zu kontrollieren. Wieder mal Richter, die sich offensichtlich nicht mit so was auskennen. Denn wozu dient ein Spamfilter? Er sortiert den Mist aus, der das Postfach zumüllt. Dass da mal auch eine normale Mail landet, kann passieren. Nur kann der Absender nicht mit Lesebestätigung senden und bei Ausbleiben nachfragen? Dem Anwalt eine Pflicht aufzuerlegen, den Spamordner täglich zu kontrollieren bedeutet, dass Anwälte keinen Spamfilter benutzen dürfen. Weltfremd. Oder vom Briefpapier die Mailadressen nehmen. Auch weltfremd.
Hier berichtet ein anderer Rechtsanwalt über eine Urteilsverkündung. Die Richterin bezeichnet ihr eigenes Urteil als grottenfalsch. Was ist das? Falschen Beruf gewählt? Wenn sie so ein Urteil sprechen muss, aber es für falsch hält, sollte sie ihre Robe an den Nagel hängen.
Und schließlich Vorsicht am Telefon. Hören Sie, dass Ihr Gegenüber sagt, “ich stelle mal laut”, sollten Sie sofort auflegen. Denn, wie hier berichtet wird, bedeutet das im Zweifel einen Mithörer, der auch später mal als Zeuge fungieren kann.