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Urteil vergessen

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In einer zivilrechtlichen Angelegenheit lief bisher alles wie gehabt.

Es wurde geklagt, es wurde erwidert. Das Gericht beraumte eine mündliche Verhandlung an. Es wurde an diesem Tag verhandelt.

Schließlich wurde zum Schluss der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, dass eine Entscheidung am 28.02. verkündet werden soll.

Der Tag vergeht. Da es dem Mandanten nicht eilig ist, wird auf die Zusendung einer Entscheidung gewartet. Mittlerweile sind 2 Monate vergangen.

Nun schreibt das Amtsgericht: “Der Verkündungstermin ist bedauerlicherweise ungenutzt verstrichen.”

Auch nicht schlecht, hat der Richter mal vergessen, das Urteil zu verkünden. Nun wird um Zustimmung gebeten zu einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO.

Wird wohl so am einfachsten sein.


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